Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Fahrradmietvertrag 

 

1. Nutzungsbedingungen

 

1.1 WE-Bike vermietet seine Fahrräder nebst Zubehör ausschließlich auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Die vermieteten Fahrräder werden in verkehrstüchtigem Zustand übergeben und sind stets pfleglich zu behandeln. Sollte der Mieter/in feststellen, dass sich ein Mietfahrrad nicht in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, ist er verpflichtet, dies WE-Bike umgehend anzuzeigen. Der Mieter/in ist nicht berechtigt Reparaturen oder Umbauten an den Mietfahrrädern selbst vorzunehmen / vornehmen zu lassen.

 

1.3 Der Mieter/in verpflichtet sich die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingend einzuhalten. Der Mieter/in wird es insbesondere unterlassen, unter Einfluss von Alkohol und/ oder Drogen das Mietfahrrad zu nutzen.

 

1.4 Die vermieteten Fahrräder dürfen nicht von Jugendlichen unter 16 Jahren genutzt werden, es sei denn in Begleitung Erwachsener. Der Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe sowie die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtestveranstaltungen ist nicht zulässig. Ebenso ist die Weitervermietung der gemieteten E-Bikes an Dritte nicht gestattet.

 

 1.5 Die Maximalbelastung des jeweiligen Fahrrades durch Fahrer und Gepäck (Gesamtgewicht) darf nicht überschritten werden.

 

1.6 Wir behalten uns ausdrücklich vor, von einer Vermietung auch ohne Angabe von Gründen abzusehen, falls die beabsichtigte Nutzung nicht unseren Regeln entspricht.

 

 

2. Haftung des Mieters / in

 

2.1 Stellt der Mieter/in das Mietfahrrad ab, ist es immer – nach Möglichkeit auch an einem festen Gegenstand – abzuschließen, auch wenn das Abstellen nur vorübergehend erfolgt. Bei jedem Abstellen und Parken des Mietfahrrades ist darauf zu achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

 

2.2 Während der Mietzeit haftet der Mieter/in für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietfahrrädern. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens hat der Mieter/in den Zeitwert des Mietfahrrades zu ersetzen. Der Mieter/in hat ggf. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

 

2.3 Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter/in unverzüglich Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu erstatten und WE-Bike zu informieren. Das polizeiliche Aktenzeichen ist WE-Bike ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

 

 

3. Haftung von WE-Bike

 

3.1 WE-Bike haftet gegenüber dem Mieter/in nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet WE-Bike, unabhängig aus welchen Rechtsgrunde, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Eine Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

 

3.2 Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere an transportierten Gegenständen wird ausgeschlossen.

 

 

4. Verhalten bei Unfall

 

4.1 Bei einem Unfall an dem auch Dritte beteiligt sind, wird der Mieter/in unverzüglich die Polizei und WE-Bike verständigen.

 

4.2 Für Schäden, welche WE-Bike aus einer Missachtung dieser Obliegenheit entstehen, haftet der Mieter/in uneingeschränkt.

 

 

5. Datenschutz

 

WE-Bike ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mieters/in zur Durchführung des Mietvertrages auf Basis des BDSG zu speichern.

 

 

6. Sonstiges

 

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.

 

6.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

Deggendorf, 2022